Auszug der Statuten von 1870:

 1.  Der Zweck des Vereins ist: Übung im Gesang zur Hebung eines sittlich - geselligen Lebens.

4.  Der Kapellmeister behält sich das Recht vor, die Stimmen nach seinem Gutdünken einzuteilen, und währen der Gesangübungen die zu singenden Lieder zu bestimmen.

5,  Jedes Mitglied ist verpflichtet den Gesangübungen regelmässig beizuwohnen, wie überhaupt sein Möglichstes zur Hebung des Vereins beizutragen.

6.  Wer nicht an den Gesangübungen teilnehmen kann, hat sich beim Kapellmeister zu entschuldigen. 

7.  Als Entschuldigungsgründe werden angenommen: eigene Krankheit oder die eines nächsten Anverwanten, Todesfälle je nach Umständen, Taufanlässe, Militärdienst und Amtsgeschäfte.

8.  Unentschuldigt Ausbleibende zahlen eine Busse von 15Rp. und wer nach dem Verlesen kommt, das 10 Minuten nachher für den Beginn der Gesangübung festgesetzten Zeit stattfindet, bezahlt 5 Rp. Busse.

9.  Jedes Mitglied zahlt 20 Rp. Monatsgeld. 

     Der Präsident:         Der Aktuar:

     H. Kriesy, a.Lehrer    Heinrich Wirth

     8. Januar 1870